Schule im Bestand und so genehmigt? Warum müssen Sie argumentieren?
Ihre Argumente können auch bei fehlendem Bestandsschutz oder bei genehmigungsbedürftigen Umbauten greifen. Ggf. hat die Schule weitere Unterteilungen durch Wände, Flure, Türen und Treppenräume, so dass eine Brandausbreitung über die zulässige Brandabschnittslänge nicht zu erwarten ist (wesentliches Schutzziel von BW). Die Brandlasten sind in Schulen auch überschaubar.
Wenn Sie im Bestand noch andere Vorkehrungen haben, welche günstig für das zu berücksichtigende Schutzziel sind, können Sie diese auch ins Feld bringen.
In Bezug auf die wirksamen Löschmaßnahmen kann eine geringe Gebäudehöhe, neben den bereits genannten geringen Eindringtiefen vorteilhaft sein. Das gilt auch wenn die Schule von allen Seiten zugänglich oder sogar eine Umfahrt vorhanden ist. Die Löschwasserversorgung bzw. die Entfernung der Löschwasserquellen ist ggf. auch besser als vorgeschrieben.
Wenn das alles nicht hilft kommen noch anlagentechnische Maßnahmen im Betracht, aber bitte mit Augenmaß. Bevor Sie diese Maßnahmen umsetzen, empfehle ich dann doch bauliche Verbesserungen.
Norbert Bärschmann